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| AGB -
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| 1. |
Ein Angebot
verpflichtet weder den Künstler eine Leistung zu erbringen noch den
Veranstalter, den Künstler mit der Erbringung einer Darbietung zu
beauftragen. Angebote sind generell freibleibend. |
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| 2. |
Der Veranstalter
hat die Möglichkeit, kostenlos einen Wunschtermin zu reservieren. Ein
Anspruch auf die Erbringung einer künstlerischen Darbietung kommt dadurch
jedoch nicht zustande. |
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| 3. |
Ein Engagement
kommt nur durch eine beidseitige Willenserklärung (Auftragsbestätigung,
Vertrag) zustande. |
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| 4. |
Die jeweils
angegebenen Preise, Gagen und Honorare gelten immer zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer (19%). |
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| 5. |
Der Künstler ist
freischaffend (freiberuflich) selbständig und kommt selbst für seine
Steuern auf. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge
vom Honorar vorzunehmen. |
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| 6. |
Anfallende Kosten
(GEMA, KSK, Energie, Genehmigungen, ...) übernimmt der Veranstalter. |
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| 7. |
Das Wetterrisiko
trägt bei Freiluftveranstaltungen der Veranstalter. |
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| 8. |
Künstler und
Veranstalter versichern und gewährleisten die Einhaltung der geplanten
Auftrittszeit. Eine Karenzzeit von 30 min gilt als vereinbart. |
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| 9. |
Bestehen wichtige
und nicht vorhersehbare Gründe (höhere Gewalt), die die pünktliche Anreise
des Künstlers verzögern, so ist dem Künstler auch bei späterer Anreise ein
Auftritt innerhalb der Veranstaltung zu ermöglichen. Wird die Anreise
durch höhere Gewalt oder Krankheit ganz verhindert, so ist der Künstler
aus dem Vertrag zu entlassen. Eine Zahlungsverpflichtung für den
Veranstalter besteht dann nicht mehr. |
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| 10. |
Der Künstler
unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung selbst
den Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter sind Stil, Art und Weise
des Künstlers bekannt. |
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| 11. |
Der Veranstalter
stellt dem Künstler eine abschließbare Garderobe in unmittelbarer
Bühnennähe und eine Waschmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung. |
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| 12. |
Der Künstler
erhält vom Veranstalter freundlicherweise kostenfrei Speisen und Getränke
in bescheidenem Umfang. |
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| 13. |
Nach Absprache (je
nach Programm) stellt der Veranstalter kostenfrei eine professionelle
Beschallungsanlage (DJ) entsprechend der Raumgröße und der Gästeanzahl
incl. Bedienpersonal zur Verfügung. Diese verfügt über
Anschlussmöglichkeiten für max. 2 Mikrofone (XLR oder Klinke 6,3) und über
eine Abspielmöglichkeit für CD oder MD. |
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| 14. |
Der Veranstalter
verpflichtet sich, für einen reibungslosen und störungsfreien Ablauf der
Veranstaltung und für die Sicherheit des Künstlers / Equipment zu sorgen. |
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| 15. |
Jeder Schaden am
Equipment des Künstlers, der aufgrund einer Nachlässigkeit des
Veranstalters entsteht, ist vom Veranstalter zu tragen. Gleiches gilt auch
bei Verlust / Diebstahl von Equipment. |
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| 16. |
Der Künstler
verfügt über eine geeignete Haftpflichtversicherung und ist für die von
ihm selbst verursachten Schäden verantwortlich. |
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| 17. |
Personen- und
Sachschäden, die während einer Veranstaltung ohne Einwirken des Künstlers
auftreten, liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. |
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| 18. |
Jegliche Bild- und
Tonaufzeichnungen bedürfen der Genehmigung des Künstlers. |
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| 19. |
Die
Zahlungsverpflichtung ist unabhängig vom Erfolg der Darbietung /
Veranstaltung. |
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| 20. |
Das Honorar wird
nach Erbringen der künstlerischen Darbietung fällig. Je nach Vereinbarung
wird das Gesamthonorar sofort in bar oder innerhalb von 10 Tagen per
Banküberweisung ohne Abzüge ausgeglichen. |
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| 21. |
Kommt der
Veranstalter in Zahlungsverzug, so bedingt dies Verzugszinsen von 5 % über
Bundesbankdiskontsatz. |
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| 22. |
Sind einzelne
Bestimmungen der AGB anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit der
Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine neue Bestimmung in Kraft, die dem Willen und dem wirtschaftlichen
Ziel der beiden Vertragsparteien am nächsten kommt. |
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| 23. |
Änderungen am
Vertrag bedürfen unbedingt der Zustimmung aller Beteiligten und sind
generell schriftlich zu bestätigen. |
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| 24. |
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil eines Vertrages. Mit
der Willenserklärung erkennen beide Vertragsparteien diese an. |
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| 25. |
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als veröffentlicht und frei zugänglich
und können jedem auf Verlangen vorgelegt werden. |
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